Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Avdic Dino
DK Service
Denkmal-, Fassaden-, Gebäudereinigung
Primelweg 9a/3, 8054 Graz
E-Mail: office@dkservice.at
ATU: 83253248
1) Allgemeines
Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma Meisterbetrieb Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung als Auftragnehmer mit dem Firmensitz in Primelweg 9a/3, 8054 Graz und durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag entsteht entweder durch gemeinsames Fertigen eines schriftlichen Auftrages, oder durch Legung eines Angebotes durch den Auftragnehmer und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder umgekehrt. Schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig, innerhalb welcher Frist der Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigen muss. Untrennbarer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrags sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wie die im Vertrag oder im Angebot angeführten Bedingungen, Befristungen und Beschreibungen. Widerspricht der Auftraggeber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt jedoch die Ausführung des Auftrages zu, erlangen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls Geltung. Gleichzeitig werden allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht Grundlage des Vertrages werden.
2.) Preise
Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Auftrag oder Angebot enthalten. Werden vom Auftraggeber über den Vertrag hinaus vor oder bei durch Durchführung der Arbeiten, zusätzliche mündliche/schriftliche Aufträge erteilt, so gelten für diese angemessene Preise (Reinigung der Stiegenhäuser, welche nicht zu einer Wohnung/einem Haus gehören). Die Mindestverrechnungsdauer liegt bei 90 Minuten. Jede weitere angebrochene Stunde wird im 15 Minutentakt abgerechnet. Die Preise sind nach dem jeweils letzten Verbraucherpreisindex, welches vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlicht werden, wertgesichert. Weiters wird zwischen den Vertragsteilen vereinbart, dass die Wertanpassung jährlich mit 01.01 in dem Maße erfolgt, als sich aus der Veränderung der jährlichen Kostenhöhung der DFG ergibt. Die Rechnung wird elektronisch oder per Post übermittelt. Der Auftraggeber trägt alle infolge seiner Säumigkeit entstehenden Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Es wird derzeit in Höhe von 15 Minuten verrechnet. Rüstzeiten sind neben der Ausführungszeit ein Teil der Auftragszeit, welche nicht direkt beim Auftraggeber stattfinden muss/kann. Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Preisgarantien können nur nach vorheriger Besichtigung oder Übermittlung einer Fotostrecke der zu reinigenden Objekte gewährt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter und die veranschlagte Arbeitszeit können ohne Besichtigung des Objekts und ohne Übermittlung einer Fotostrecke des zu reinigenden Objekts variieren und liegen im Ermessen des Auftragnehmers.
3.) Leistungsausführung
Die von der Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung erbringenden Reinigungs- und sonstigen Leistungen werden nach dem neuesten Stand der Technik erbracht. Die Mitarbeiter sind zum Tragen einer PSA (persönlichen Schutzausrüstung) verpflichtet und dürfen daher auch die Sicherheitsschuhe nicht ausziehen.
Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind, daher erst nach Durchführung der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und Mattierungen), gilt dafür Umkehr der Beweislast. Der Auftraggeber hat daher zu beweisen, dass die Beschädigung der Glasoberflächen durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Hinsichtlich des Verschuldens des Auftragnehmers gilt §1298 ABGB (Beweislast des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Beweissicherung, die Art der Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen aus einem besonderen, im Vorhinein definierten Grund. Das Verschieben und Säubern von elektrischen Geräten wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, unter vollständigem Haftungsausschluss des Auftragnehmers durchgeführt. Dasselbe gilt für das Verschieben/Verrücken von Möbelstücken. Widerspricht eine Weisung oder eine ausdrückliche Ausführungswunsch des Auftraggebers den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit. Bei Durchführung der Arbeiten sind nur der Auftraggeber oder seine bekannt gegebenen Vertreter gegenüber dem leitenden Personal der Firma Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder Auftragsausweitungen, ist die Firma Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung berechtigt, dafür das angemessene Entgelt zu verrechnen. Wenn die Zufahrt zum Auftragsort aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (Hangrutsch, Unfälle, Straßensperren, Waldarbeiten, Schnee- und Eisfahrbahn, etc.), wird seitens des Auftragnehmers kein Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Die Firma Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung verrechnet eine Rüstzeit von 15 Minuten.
4.) Monatspauschale/Jahrespauschale für gewerbliche Auftraggeber
Für die, vom gewerblichen Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte Monatspauschale/Jahrespauschale wird ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug vom Auftraggeber zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftraggebers schließt weitere Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen, so fallen für den Auftraggeber keinerlei weitere Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten bei Jahrespauschalen, gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate bei Jahrespauschalen, als verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bei Jahrespauschalen, zum Monatsletzten aufkündigt. Vom Auftraggeber stornierte oder einseitig verlegte Auftragstermine werden nicht eingearbeitet. Termine welche auf einen Feiertag fallen werden nicht durch den Auftragnehmer eingearbeitet. Rechnungen sind zahlbar binnen fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Ein Aussetzen einer vereinbarten Pauschale (wegen Umbauarbeiten, Betriebsurlauben o.a.) wird nicht gewährt.
5.) Unterbleiben der Ausführung
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (Stornierungen und/oder einseitig, vom Auftraggeber veranlasste Verschiebungen von Terminen, etc.), ist der Auftragnehmer berechtigt ein angemessenes Entgelt für den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer Pauschale von 20% des Nettoauftragswertes vereinbart wird, ausgehend von einem Auftragswert von 2,5h netto. Erfolgt jedoch die Leistungsvereinigung des Auftraggebers oder die Ausführung der Arbeiten so kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu leisten (angenommen wird der volle Auftragspreis bzw. bei einfachen Unterhaltsreinigungen ein Auftragswert von 2,5h netto). Wird die Ausführung der Arbeiten nur zeitlich verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stehzeiten für die eingesetzten Mitarbeiter und zusätzliche Fahrtzeiten in angemessener Höhe zu verrechnen. Leerfahrten (Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber), werden mit 130,00 Euro netto verrechnet und sind nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen, ohne jegliche Abzüge prompt zu bezahlen.
6.) Haftung
Die Firma Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung haftet für seine Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie durch eine Deckung der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reinigenden Bereiche frei zu halten und Wertgegenstände selbst zu sichern oder vorher zu entfernen. Für unvermeidbare Schäden, die als Folge der Auftragsdurchführung entstehen (Belastung durch Wasser- oder Chemikaliendämpfe an angrenzenden Flächen oder Teilen) besteht keine Haftung des Auftragnehmers. An die Firma Avdic Dino DK Service übergebene Schlüsseln sind mit einem Gesamtwert von 100,00 Euro bei Verlust versichert. Gerätschaften, welche der Firma Avdic Dino DK Service für eine Auftragsausführung übergeben werden, sind nach ihrem Zeitwert versichert. Ein Bruch oder ein Kurzschluss der Gerätschaften sind Sache des Eigentümers und werden nicht von der Firma Avdic Dino DK Service oder Ihren Mitarbeitern ersetzt. Die Beweispflicht des Schadens liegt beim Auftraggeber. Sofern der Schaden durch Mitarbeiter der Firma Schreck – Deon entstanden ist wird nach Vorlage der Originalkaufrechnung der momentane Zeitwert ersetzt.
7.) Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten eine ihm vom Auftragnehmer vorgelegte schriftliche Bestätigung über Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten zu unterfertigen, bei Verweigerung oder Abwesenheit gelten die Arbeiten als mängelfrei übernommen. Nach positiver Unterfertigung der Arbeitsabnahme gelten alle Arbeiten als vollständig, Schad-, -sowie mängelfrei übernommen. Der Auftraggeber hat dabei bereits sichtbare Durchführungsmängel in dieser Bestätigung zu vermerken, widrigenfalls ein Anspruch darauf erloschen ist. Mängel, die erst später auftreten, sind von jeglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Mängelrüge oder Beweissicherung, so können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB gilt sinngemäß). Seitens des Auftragnehmers werden Mängel binnen 3 Wochen nach Begutachtung kulanterweise nachgebessert. Wird diese Nachbesserung seitens des Auftraggebers verhindert, so gelten die Arbeiten als erledigt und mängelfrei übernommen!
8.) Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des Auftraggebers zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail oder Telefax ausreicht. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung binnen 5 Werktagen, ist es der Firma Avdic Dino DK Service Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.
Pauschalierte Rechnungen oder Monatsrechnungen sowie Jahrespauschalen in Form von Monatsrechnungen sind binnen 5 Werktagen nach Zustellung fällig. Bei pauschalierten Rechnungen gilt eine schriftliche Kündigungsfrist seitens des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers von 3 Monaten, jeweils zum Ersten eines jeden Monats. Pauschalierte Rechnungen beinhalten alle Spezialreiniger sowie die Anfahrt. Das Reinigen der Fenster ist nicht in der Pauschale enthalten. Vereinbarte Pauschalen haben eine Preisgarantie von 6 Monaten. Für die, vom Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte Jahrespauschalen wird ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftraggebers schließt weitere Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen, so fallen für den Auftraggeber keinerlei Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufkündigt. Der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie setzt die zu bezahlenden und vereinbarten Entgelte nicht außer Kraft. Die Entgeltforderungen sind bis zum Ablaufdatum der vereinbarten Pauschale vollständig, ohne jegliche Abzüge nach Rechnungslegung zu bezahlen. Rechnungen sind zahlbar binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
9.) Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichts Graz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.
10.) DSGVO
Durch meine Annahme des Vertrages, sowie durch meine Unterschrift, welche ich der Firma Avdic Dino DK Service leiste, bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an Dritte (Buchhaltung, Wirtschaftsberater, Rechtsberater, Finanzamt, Subunternehmer) weitergegeben werden. Ich bin damit einverstanden, dass ich per Post, per Telefon, per Mail, per SMS, per WhatsApp o.ä. verständigt werde, wenn es auf Grund einer Unklarheit, einer Nachfrage, eines Problems, einer Terminänderung o.ä. nötig ist. Avdic Dino DK Service darf, die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und der vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden.
11.) Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er in Ausübung seiner reinigenden Tätigkeit voraussichtlich Kenntnis über personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erhält. Alle diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden über die Geheimhaltungspflicht gegenüber den Auftraggebern in Kenntnis gesetzt.
12.) Besichtigung (Entrümpelung)
Die Erstbesichtigung und Angebotserstellung für eine Entrümpelung erfolgen kostenlos und unverbindlich. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schließt lediglich die besichtigten Gegenstände/Örtlichkeiten ein. Bei einer Anfahrt über 10km kann ein Pauschalbetrag für Besichtigung und Angebotserstellung anfallen, welcher dem Auftraggeber im Vorhinein mitgeteilt und von dieser Zahlung vor Besichtigung und Angebotserstellung vom Auftraggeber zugesichert wird.
14.) Leistungsumfang (Entrümpelung)
Die Leistung des Auftragnehmers erstreckt sich auf die besichtigten und vereinbarten Gegenstände/ Örtlichkeiten. Bei der Besichtigung nicht inkludierte Gegenstände/Örtlichkeiten sind nicht Vertragsgegenstand und sind von der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers ausgeschlossen und etwaig einer gesonderten Vereinbarung unterworfen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sollten einzelne Stellen des Leistungsobjektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe/Sondermüll o.ä. bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände befinden, so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbarung vor. Der Auftragnehmer ist nur zur vereinbarten Leistung verpflichtet, ohne vorherige weiter Absprache zwischen den Vertragsparteien besteht keine Verpflichtung Abrissarbeiten, oder weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei gewünschten Demontagen von Risiko zu Durchführungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, auf seine Kosten vor Fahrtantritt/ vor Baubeginn alle Vornahme dieser Arbeiten befugtes und sein Fachunternehmen zu benennen. Möbelmontage von Demontagearbeiten durch den dazu verpflichtend, das geräumte Objekt jedenfalls binnen drei Tage nach den Arbeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls bei einer gefundenen Leitung geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Schaden abzuwenden.
15.) Haftung (Entrümpelung)
Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Einsparungen, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Für Unternehmer ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Leistungsumfanges für den jeweiligen Auftrag, jedenfalls aber mit der Deckungssumme von EUR 300,00) begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt bei mehreren Geschädigten der Gesamtschaden die vereinbarte Höchstgrenze, verringert sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter die anteilsmäßig. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Unternehmen Avdic Dino „DK Service“ auf gefundene Gegenstände nicht Rechte erhält.
Mangeln es sich bei Entrümpelung um ein unternehmensbezogenes Geschäft, so sind Gewährleistung und Beanstandungen jeder Art- bei sonstigen Verlust jeglicher Ansprüche – unverzüglich, jedoch längstens binnen 7 Tagen, unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich (nur mittels E-Mail oder Brief) dem Auftraggeber bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist von Mängeln, Die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Bei Entrümpelungsarbeiten, bei denen es um Abfälle aller Art geht, ist der Auftraggeber (Wohnungsinhaber, Vermieter, Hausverwaltung oder Erbe) zugleich der Abfallbesitzer und die Firma Avdic Dino DK Service wird damit beauftragt, die Abfälle des Abfallbesitzers in seinem Namen zu einem qualifizierten und zugelassenen Entsorger zu transportieren. Die Kosten für die Entsorgung der Abfälle geht, wenn nicht schriftlich vereinbart auf Kosten des Auftraggebers bzw. des Abfallbesitzers.
Unterschrift Auftraggeber / Datum / Ort
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